E - Rechnung
Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am
1. Januar 2025 wird die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) Realität. Diese Regelung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Unternehmenskommunikation dar.
Bislang war die Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen hauptsächlich auf den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern, wie Behörden und Institutionen, beschränkt. Das neue Gesetz setzt nun an, diese Praxis auf den gesamten B2B-Bereich auszuweiten. Ziel ist es, den Rechnungsprozess zu optimieren, die Fehlerquote zu reduzieren und administrative Aufwände zu minimieren.
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Übergangsfristen und Ausnahmen
Um den Unternehmen eine angemessene Anpassungszeit zu gewähren, sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. So dürfen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verwendet werden. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen versenden, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000€ betrug. Ab dem Jahr 2028 wird jedoch eine vollständige Umstellung auf elektronische Rechnungen im B2B-Verkehr erforderlich sein. Die Einführung der Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Unternehmen haben. Sie bietet die Chance, Verwaltungsabläufe zu straffen und somit die Effizienz zu steigern. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten, um die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen zu stellen.
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